1. Der Kunde verpflichtet sich, unsere Tätigkeit im erforderlichen Umfang zu unterstützen. Insbesondere schafft er unentgeltlich alle ihm obliegenden technischen, personellen und räumlichen Voraussetzungen, die zur ordnungsgemäßen Durchführung des Vertrages erforderlich sind. Er stellt uns auf unseren Wunsch alle Daten und Informationen aus seiner Sphäre zur Verfügung, die wir für den Vertragszweck von ihm benötigen.
2. Während der Vertragsdauer wird der Kunde einen informierten und kompetenten Ansprechpartner benennen.
3. Besteht unsere Leistung aus Lieferung, Installation oder Anpassung von Software, Webseiten o.ä., wird der Kunde
a. uns bei Arbeitsaufnahme ohne Wartezeit ungehinderten Zugang zu den entsprechenden IT-Systemen verschaffen;
b. uns vorab in angemessener Frist informieren, wenn wir unsere Tätigkeit nicht an einem Test/Staging-, sondern an einen Produktiv-System erbringen sollen. In diesem Fall wird er in Abstimmung mit uns geeignete Maßnahmen für den Fall treffen, dass unsere Leistung nicht vertragsgemäß erbracht wird, um Auswirkungen auf die Geschäftstätigkeit des Kunden möglichst zu minimieren, z.B. Spiegelung von Systemen, Datensicherung, fortlaufende Überprüfung der Ergebnisse der Datenverarbeitung;
c. von den von unseren Leistungen betroffenen IT-Systemen eine aktuelle, rücksicherbare Datensicherung anlegen, bevor er uns Zugriff auf diese gewährt. Er hat uns in Textform gegen Bestätigung darauf hinzuweisen, wenn von den Systemen keine rücksicherbare Sicherung vorhanden sein sollte. Dies gilt nicht, wenn wir mit der Datensicherung beauftragt sind;
4. Mit dem Kunden vereinbarte Fälligkeiten und Fristen verlängern sich um die Zeit, in welcher er trotz Mahnung eine ihm obliegende Mitwirkungshandlung verzögert oder sonst die Behinderung zu vertreten hat und dies unsere Leistungserfüllung behindert. Eine Mahnung ist entbehrlich, wenn wir bei unserem Mitwirkungsverlangen bereits eine angemessene Frist gesetzt haben oder ein Termin für die Erbringung der Leistung vereinbart wurde.
5. Der Kunde wird uns über Störungen oder Mängel unserer Leistung unverzüglich informieren und in diesem Rahmen die Störung bzw. den Mangel so präzise wie ihm möglich unter Angabe der ihm bekannten und zweckdienlichen Informationen beschreiben. Soweit der Kunde vernünftigerweise nicht in der Lage ist, uns diese Informationen zu überlassen, ist dies für unsere Leistungsverpflichtung unbeachtlich.
6. Der Kunde gewährleistet, dass er an allen uns übergebenen Daten, Informationen, Dokumenten, Grafiken etc. die notwendigen Rechte hat und deren vertragsgemäßer Nutzung keine Rechte Dritter oder Gesetze entgegenstehen. Er stellt uns von allen Ansprüchen Dritter frei, die diese gegen uns wegen eines Verstoßes gegen Satz 1 geltend machen.
7. Der Kunde trägt den Aufwand, der dadurch entsteht, dass Arbeiten infolge seiner unrichtigen, nachträglich berichtigten oder lückenhaften Angaben von uns wiederholt werden müssen oder verzögert werden.