Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB´s)

§1 Allgemeines

1. Diese Geschäftsbedingungen gelten nur gegenüber Unternehmern im Sinne von § 14 BGB, juristischen Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen. Sie gelten nicht nur für das Vertragsverhältnis, in das sie einbezogen wurden, sondern auch für alle zukünftigen Geschäftsbeziehungen, wenn wir auf keine anderen Geschäftsbedingungen verweisen. Wir lehnen den Vertragsschluss mit Verbrauchern ab.
2. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Geschäftsbedingungen des Kunden werden, selbst bei unserer Kenntnis, nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, ihrer Geltung wird ausdrücklich zugestimmt. Diese Geschäftsbedingungen gelten auch, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender oder von unseren Bedingungen abweichender oder zusätzlicher Bedingungen des Kunden den Vertrag vorbehaltlos durchführen.

§2 Vertragsschluss

1. Unsere Angebote sind freibleibend. Mit der Annahme eines Angebotes erklärt der Kunde verbindlich, die ausgewiesenen Leistungen bestellen zu wollen. Wir sind berechtigt, das mit der Bestellung des Kunden vorliegende Vertragsangebot innerhalb einer Woche nach Zugang anzunehmen. Die Annahme kann entweder ausdrücklich oder durch den Beginn der Bearbeitung der Bestellung erklärt werden.
2. Soweit Gegenstand des Angebotes Leistungen Dritter sind (z. B. Software oder Hardware von Drittanbietern) stehen diese unter dem Vorbehalt der Selbstbelieferung. Sollte die Leistungen aus Gründen nicht verfügbar sein, die für uns bei Vertragsschluss nicht vorhersehbar waren, oder sollten wir unverschuldet von einem Lieferanten nicht beliefert werden, haben wir das Recht, uns insoweit von dem Vertrag zu lösen. In diesem Fall werden wir den Kunden unverzüglich darüber informieren, dass eine Lieferung nicht möglich ist und auf seinen Wunsch den gesamten Vertrag aufheben, wenn dieser aufgrund der ausbleibenden Leistung für den Kunden nicht mehr von Interesse ist und wir keinen gleichwertigen Ersatz anbieten können, der dem Kunden zumutbar ist.
3. Als Beschaffenheit der Leistung gelten nur die Angaben in unserem Angebot als vereinbart. Davon abweichende öffentliche Äußerungen, Anpreisungen oder Werbung stellen keine vertragsgemäße Beschaffenheitsangabe der Leistung dar.
4. Durch Überlassung von Mustern vor oder aus Anlass des Vertragsabschlusses wird kein »Kauf nach Muster« vereinbart. Die Muster sind lediglich Anschauungsmuster, die den ungefähren Charakter der Ware zeigen. Bestimmte Eigenschaften werden hierdurch nicht vereinbart. Dies gilt nicht, wenn ausdrücklich vereinbart wird, dass Lieferung gemäß dem Muster erfolgen soll.

§3 Unsere Leistungen 

1. Zu den von uns geschuldeten Leistungen gehört je nach Auftragsumfang insbesondere
 
a. Strategische Beratung hinsichtlich der Gestaltung und Positionierung der Produkte des Kunden;
b. Entwicklung und Optimierung der Markenbotschaft, Markenstrategie, Positionierung der Marke sowie Unternehmenskommunikation;
c. Social-Media-Marketing;
d. Entwicklung, Durchführung, Kontrolle und Optimierung von Werbestrategien und -maßnahmen;
e. Aufsetzen der für die Umsetzung von Werbestrategien und -maßnahmen erforderlichen technischen Mittel;
f. Entwicklung und Erstellung von Werbemitteln und anderem Content für die Zwecke dieses Vertrages;
2. Wir werden mit dem Kunden die zu erbringenden Leistungen im erforderlichen Umfang von Fall zu Fall abstimmen und konkretisieren, wobei das Leistungsbestimmungsrecht nach § 315 BGB uns zusteht.
3. Wir schulden nicht das Erreichen eines bestimmten Unternehmenserfolges Sofern wir mit dem Kunden als Ziel unserer Tätigkeit einen konkreten Erfolg beschreiben sollten, schulden wir nur ein Bemühen, dieses Ziel durch eine ordnungsgemäße Tätigkeit zu erreichen und nicht die Erreichung des Ziels im Sinne Versprechens, dieses Ziel zu erreichen. Dies gilt nicht, wenn die entsprechende Leistung ausdrücklich aus geschuldeter Leistungserfolg vereinbart wurde.
4. Wir erbringen unsere Leistungen nach dem bewährten Stand der Tätigkeit der Technik und eines Unternehmensberaters. Wir sind nicht fest in die Organisation des Anbieters eingebunden. Wir können innerhalb des Vereinbarten die Art und Weise der Leistungserbringung frei bestimmen und sind insoweit keinen Weisungen des Kunden unterworfen.

§4 Werbemaßnahmen

1. Sofern wir dem Kunden die Planung und Umsetzung von Werbemaßnahmen (z.B. Schaltung von Werbung, Produktion von Content durch Dritte) schulden, stellt uns der Kunden hierfür ein Budget zur Verfügung, über dessen Höhe und Verwendung wir uns von Fall zu Fall mit dem Kunden verständigen werden. Das Budget ist ausschließlich für Fremdkosten zu verwenden (z. B. Schaltung von Anzeigen) und dient nicht der Vergütung unserer Leistungen. Der Kunde stellt für die Abrechnung dieser Kosten die entsprechenden Online-Zugänge oder eine Kreditkarte o. ä. zur Verfügung.
2. Werbestrategien und Werbemittel wie Anzeigen, Landingpages, Funnel etc. (zusammen die „Werbemittel“), die für den Kunden entwickelt und produziert werden, werden im Außenverhältnis, sofern nicht anders vereinbart, stets vom Kunden als rechtlich Verantwortlichen genutzt und betrieben. Soweit für die Umsetzung von Werbemittel technische Hilfsmittel erforderlich sind (z. B. das Hosting von Landingpages oder Funnel) erfolgt dies im Namen und auf Rechnung des Kunden.
3. Für Werbemaßnahmen auf Webseiten und in Apps geltend ergänzend die entsprechenden Bedingungen des jeweiligen Anbieters, z. B. Facebook, LinkedIn etc.
4. Werbemittel werden erst mit entsprechender Freigabe des Anbieters genutzt und veröffentlicht werden. Der Anbieter wird die Freigabe nicht unbillig verweigern.
5. Der Kunde wird alle für Werbemittel erforderlichen Inhalte (Logos, Bilder, Links etc.), soweit diese aus seiner Sphäre stammen, im erforderlichen Format zur Verfügung stellen bzw. an deren Erstellung mitwirken (z.B. Produktion von Bildern oder Videos) und überträgt uns für die Laufzeit dieses Vertrages alle Rechte, die für deren vertragsgemäße Nutzung erforderlich sind.
6. Die rechtliche Prüfung der Zulässigkeit der Werbestrategie bzw. -mittel obliegt dem Kunden.

§5 Onlinekurse, Webinare o. ä.

1. Zugangsdaten, die wir dem Kunden für Onlinekurse, Webinare o. ä. zur Verfügung stellen, dürfen nur für und von den Mitarbeitern des Kunden genutzt werden, für die wir diese zur Verfügung stellen. Eine Überlassung an Dritte oder das Teilen von Zugangsdaten für mehrere Nutzer ist ist unzulässig. Sie sind von diesen im erforderlichen Umfang vor unberechtigter Kenntnisnahme durch Dritte zu schützen. Sofern der Verdacht besteht, dass unberechtigte Dritte von diesen Kenntnis erlangt haben, hat uns der Kunde unverzüglich zu informieren und wir sind berechtigt, diese Zugangsdaten zu ändern.
2. Das Herunterladen der Onlinekurse, Webinare o. ä. oder eine anderweitige Vervielfältigung sind nicht gestattet, sofern und soweit dies nicht für die bestimmungsgemäße Nutzung erforderlich ist.
3. Es ist Kunden nicht gestattet, in den von uns angebotenen Kursen, Webinaren gegenüber anderen Kunden Werbung zu betreiben und insbesondere ihnen Waren oder Dienstleistungen anzubieten.

§6 Entgelt

1. Für unsere Leistungen fallen die mit dem Kunden vereinbarten Entgelte an. Sofern für eine mit dem Kunden vereinbarte Leistungen kein Entgelt vereinbart wurde, gilt unsere aktuelle Preisliste, hilfsweise gilt eine übliche Vergütung als vereinbart.
2. Alle von uns angegebenen Preise sind Nettopreise und verstehen sich in Euro.
3. Unsere Entgelte werden wie im Angebot ausgewiesen vorab in Rechnung gestellt. Monatliche Entgelte werden jeweils zu Beginn eines Monats abgerechnet.
4. Wir sind berechtigt, Rechnungen in digitaler Form an den Kunden zu versenden.

§7 Laufzeit des Vertrages

1. Sofern nicht anders vereinbart, werden Verträge über den im Angebot genannten Zeitraum fest abgeschlossen. Verträge mit einer Laufzeit von einem Jahr können mit einer Kündigungsfrist von drei Monaten gekündigt werden, andernfalls verlängert sich die feste Laufzeit jeweils um ein weiteres Jahr.
2. Das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Als wichtiger Grund gelten insbesondere die folgenden Gründe, wenn sie für die andere Partei vorliegen:
a. die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten durch die andere Partei, wenn die Verletzung trotz Mahnung und Setzung einer angemessenen Frist nicht beseitigt wird. Die Mahnung und Fristsetzung ist bei Unzumutbarkeit nicht erforderlich;
b. Der Zahlungsverzug mit einem Betrag von mehr als 5.000 Euro um mehr als 30 Tage;
c. der Eigenantrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens, die Eröffnung des Insolvenzverfahrens sowie die Ablehnung der Eröffnung mangels Masse;
3. Kündigungen haben in Textform zu erfolgen.

§8 Pflichten des Kunden

1. Der Kunde verpflichtet sich, unsere Tätigkeit im erforderlichen Umfang zu unterstützen. Insbesondere schafft er unentgeltlich alle ihm obliegenden technischen, personellen und räumlichen Voraussetzungen, die zur ordnungsgemäßen Durchführung des Vertrages erforderlich sind. Er stellt uns auf unseren Wunsch alle Daten und Informationen aus seiner Sphäre zur Verfügung, die wir für den Vertragszweck von ihm benötigen.
2. Während der Vertragsdauer wird der Kunde einen informierten und kompetenten Ansprechpartner benennen.
3. Besteht unsere Leistung aus Lieferung, Installation oder Anpassung von Software, Webseiten o.ä., wird der Kunde
a. uns bei Arbeitsaufnahme ohne Wartezeit ungehinderten Zugang zu den entsprechenden IT-Systemen verschaffen;
b. uns vorab in angemessener Frist informieren, wenn wir unsere Tätigkeit nicht an einem Test/Staging-, sondern an einen Produktiv-System erbringen sollen. In diesem Fall wird er in Abstimmung mit uns geeignete Maßnahmen für den Fall treffen, dass unsere Leistung nicht vertragsgemäß erbracht wird, um Auswirkungen auf die Geschäftstätigkeit des Kunden möglichst zu minimieren, z.B. Spiegelung von Systemen, Datensicherung, fortlaufende Überprüfung der Ergebnisse der Datenverarbeitung;
c. von den von unseren Leistungen betroffenen IT-Systemen eine aktuelle, rücksicherbare Datensicherung anlegen, bevor er uns Zugriff auf diese gewährt. Er hat uns in Textform gegen Bestätigung darauf hinzuweisen, wenn von den Systemen keine rücksicherbare Sicherung vorhanden sein sollte. Dies gilt nicht, wenn wir mit der Datensicherung beauftragt sind;
4. Mit dem Kunden vereinbarte Fälligkeiten und Fristen verlängern sich um die Zeit, in welcher er trotz Mahnung eine ihm obliegende Mitwirkungshandlung verzögert oder sonst die Behinderung zu vertreten hat und dies unsere Leistungserfüllung behindert. Eine Mahnung ist entbehrlich, wenn wir bei unserem Mitwirkungsverlangen bereits eine angemessene Frist gesetzt haben oder ein Termin für die Erbringung der Leistung vereinbart wurde.
5. Der Kunde wird uns über Störungen oder Mängel unserer Leistung unverzüglich informieren und in diesem Rahmen die Störung bzw. den Mangel so präzise wie ihm möglich unter Angabe der ihm bekannten und zweckdienlichen Informationen beschreiben. Soweit der Kunde vernünftigerweise nicht in der Lage ist, uns diese Informationen zu überlassen, ist dies für unsere Leistungsverpflichtung unbeachtlich.
6. Der Kunde gewährleistet, dass er an allen uns übergebenen Daten, Informationen, Dokumenten, Grafiken etc. die notwendigen Rechte hat und deren vertragsgemäßer Nutzung keine Rechte Dritter oder Gesetze entgegenstehen. Er stellt uns von allen Ansprüchen Dritter frei, die diese gegen uns wegen eines Verstoßes gegen Satz 1 geltend machen.
7. Der Kunde trägt den Aufwand, der dadurch entsteht, dass Arbeiten infolge seiner unrichtigen, nachträglich berichtigten oder lückenhaften Angaben von uns wiederholt werden müssen oder verzögert werden.

§9 Termine

Angegebene Liefer- oder Leistungstermine sind unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich von uns als verbindlich bezeichnet werden.

§10 Rechteübertragung, Übergabe der Leistung

1. Der Kunde erwirbt an unseren Leistungen die Rechte, wie sie im Angebot, das unserer Beauftragung zugrunde liegt, ausgewiesen sind. Wurde mit dem Kunden keine Regelung zum Umfang der Rechteübertragung vereinbart, erwirbt er an unseren Leistungen die für die Vertragserfüllung erforderlichen Rechte.
 
2. Es besteht keine Verpflichtung auf die Nennung des Urhebers der Leistung.
3. Sofern nicht anders vereinbart, bekommt der Kunde unsere Leistungen nicht in einem bearbeitbaren Format ausgeliefert.
4. An Webseiten oder Inhalten für die Nutzung in Cloud Diensten, z. B. Funnel, erwirbt der Kunde auch Bearbeitungsrechte an unseren Leistungen.
5. Der Kunde erwirbt die ihm vertraglichen zustehenden Rechte Zug-um-Zug gegen Zahlung der für die entsprechenden Leistungen vereinbarten Entgelte. Sofern wir dem Kunden bereits vorab eine Nutzung unserer Leistungen ermöglichen, ist diese temporäre Rechteübertragung jederzeit widerruflich; insbesondere, wenn sich der Kunde im Zahlungsverzug befindet.

§11 Datenschutz

Sofern der Kunde uns mit einer Verarbeitung von personenbezogenen Daten beauftragt, die Art. 28 DSGVO unterfällt, sind wir zum Abschluss eines üblichen Vertrages über eine Auftragsverarbeitung bereit. Im Übrigen verpflichten wir uns hinsichtlich personenbezogener Daten, welche uns der Kunde zur Verarbeitung überlässt, die insoweit bestehenden gesetzlichen Vorgaben zu beachten.

§12 Mängel

1. Für etwaige Mängel der Leistungen gelten die gesetzlichen Bestimmungen, sofern nicht nachfolgend etwas Abweichendes vereinbart wird.
2. Mängel sind, soweit es dem Kunden möglich ist, durch eine nachvollziehbare Schilderung der Fehlersymptome und die Mängel veranschaulichende Unterlagen zu rügen. Gesetzliche Untersuchungs- und Rügepflichten des Kunden bleiben unberührt.
3. Die Behebung von Mängeln erfolgt nach unserer Wahl durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung. Soweit es dem Kunden zumutbar ist, kann die Behebung eines Mangels auch durch Bereitstellung eines sog. workarounds (Umgehung eines Mangels) erfolgen.
4. Wenn wir auf eine Mängelrüge des Kunden Leistungen für Mangelsuche oder -beseitigung erbringt, so können wir hierfür eine Vergütung nach unseren üblichen und angemessenen Sätzen verlangen, sofern kein Mangel vorliegt, für den wir einstandspflichtig sind, und dies im Zeitpunkt der Mangelrüge dem Kunden erkennbar war.
5. Sollte sich der Kunde im Zeitpunkt der Mangelrüge mit der Entrichtung des vereinbarten Entgelts im Verzug befinden, können wir die Nacherfüllung verweigern, bis der Kunde die fällige Vergütung abzüglich eines Betrages, der der wirtschaftlichen Bedeutung des Mangels entspricht, an uns entrichtet hat.
6. Die Rechte des Kunden wegen Mängeln sind ausgeschlossen, soweit er Änderungen an der betroffenen Leistung vorgenommen hat oder von Dritten hat vornehmen lassen, es sei denn, er weist nach, dass die Änderungen keine für uns unzumutbaren Auswirkungen auf Analyse und Beseitigung des jeweiligen Mangels haben. Die Rechte des Auftraggebers bleiben unberührt, sofern er zur Vornahme von Änderungen, insbesondere im Rahmen der Ausübung des Selbstbeseitigungsrechts berechtigt ist und diese fachgerecht ausgeführt sowie nachvollziehbar dokumentiert wurden.
7. Eine Kündigung des Kunden gemäß § 543 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 BGB wegen Nichtgewährung der vertragsgemäßen Nutzung ist erst zulässig, wenn er uns eine angemessene Gelegenheit zur Mängelbeseitigung gewährt hat und diese fehlgeschlagen ist.
8. Unsere verschuldensunabhängige Haftung auf Schadensersatz (§ 536a BGB) für bei Vertragsschluss vorhandene Mängel ist ausgeschlossen, soweit es sich nicht um eine von uns zugesicherte Eigenschaft (Garantie, § 276 Abs. 1 BGB) handelt.
9. Für Mängelansprüche ist eine Verjährungsfrist von einem Jahr vereinbart. Dies gilt nicht für die Haftung für Schäden wegen Mängeln, insoweit gelten die Regelung zur Haftung. Für Schadensersatzansprüche, die auf einer verweigerten Nacherfüllung beruhen, gelten die gesetzlichen Verjährungsfristen nur dann, wenn die Nacherfüllung innerhalb der auf ein Jahr verkürzten Frist für Mängelansprüche verlangt worden ist.

§13 Haftung

1. Die Haftung für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit ist unbeschränkt.
2. Bei einfach fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung der Höhe nach beschränkt auf vorhersehbare und vertragstypische Schäden. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung die verletzte Partei regelmäßig vertrauen darf. Die Verjährungsfrist für Ansprüche nach diesem Absatz beträgt ein Jahr.
3. Absatz 2 gilt nicht für Ansprüche aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, bei arglistigem Handeln, bei Übernahme einer Garantie, bei Haftung für anfängliches Unvermögen oder zu vertretender Unmöglichkeit sowie für Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz.
4. Im Übrigen ist die Haftung — gleich aus welchem Rechtsgrund — ausgeschlossen.

§14 Höhere Gewalt

1. Jede Partei wird von ihrer Leistungspflicht temporär befreit, solange sie an der Erbringung der Leistung aus höherer Gewalt gehindert ist. Das gilt auch für den Fall, dass die Partei sich bereits im Verzug befindet. In diesem Fall wird auch die andere Partei temporär von den von ihr insoweit geschuldeten Gegenleistungen frei.
 
2. Höhere Gewalt sind entsprechende Ereignisse im Sinne des § 206 BGB sowie ein sonst ungewöhnliches und unvorhergesehenes Ereignis, wenn diejenige Partei, die sich hierauf beruft, das Ereignis nicht verursacht hat, nicht mit dem Ereignis rechnen, dessen Eintritt nicht beeinflussen, dessen Folge trotz Anwendung der gebotenen Sorgfalt nicht verhindern konnte und aus dem Grund an der Leistungserbringung gehindert ist. Dies gilt insbesondere für Krieg, Terrorismus, Aufruhr, Pandemien, Unwettern, Umweltkatastrophen oder wenn die Leistungsverhinderung sonst auf staatliche Anordnung beruht.
3. Die Partei, die sich auf das Vorliegen höherer Gewalt beruft, hat
a. die andere Partei unverzüglich in Textform über die Tatsache und die Gründe hierfür zu informieren;
b. mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns die Maßnahmen zu ergreifen, die erforderlich sind, um die vollständige Erfüllung ihrer Verpflichtungen möglichst unverzüglich wieder aufnehmen zu können;
c. angemessene Anstrengungen zu unternehmen, die negativen Auswirkungen auf die Erfüllung des Vertrages möglichst zu minimieren;

§15 Schlussbestimmungen

1. Dieser Vertrag enthält alle Vereinbarungen der Parteien zum Vertragsgegenstand. Etwaig abweichende Nebenabreden und frühere Vereinbarungen zum Vertragsgegenstand werden hiermit unwirksam.
2. Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform, soweit nicht gesetzlich eine strengere Form vorgeschrieben ist. Dies gilt auch für jeden Verzicht auf das Formerfordernis.
3. Andere allgemeine Geschäftsbedingungen der Parteien finden keine Anwendung. Dies gilt auch dann, wenn auf deren Einbeziehung in späteren Dokumenten, die im Zusammenhang mit diesem Vertrag stehen (z. B. Abruf von Leistungen), unwidersprochen hingewiesen wurde.
4. Sollte eine Bestimmung des Vertrages ganz oder teilweise nichtig, unwirksam oder nicht durchsetzbar sein oder werden, oder sollte eine an sich notwendige Regelung nicht enthalten sein, bleibt die Wirksamkeit und die Durchsetzbarkeit aller übrigen Bestimmungen dieses Vertrages unberührt. Es ist der ausdrückliche Wille der Parteien, dass diese salvatorische Klausel keine bloße Beweislastumkehr zur Folge hat, sondern § 139 BGB insgesamt abbedungen ist.
5. Der Vertrag unterliegt allein dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Das internationale Privatrecht findet keine Anwendung, soweit es abdingbar ist.
6. Alleiniger Gerichtsstand für alle Streitigkeiten im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist an unserem Sitz. Wir sind berechtigt, den Kunden auch an einem seiner gesetzlichen Gerichtsstände in Anspruch zu nehmen.
AGB – Stand: 01.02.2022 © – Vervielfältigung verboten.

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